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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Deutschland

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese  Allgemeinen  Geschäftsbedingungen  gelten  für  Kaufverträge,  die  mit  Verbrauchern abgeschlossen werden und die daher weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (Verbrauchsgüterkauf). Sie gelten ferner  für Werkverträge,  für  die  nach  §  651 BGB Kaufrecht  gilt. Die Vertragsparteien werden, auch soweit es sich rechtlich um Werkverträge handelt, nachfolgend als „Verkäufer“ und als „Käufer“ bezeichnet.

(2)   Für Verträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, gelten insbesondere auch die unter § 11 ff. nachfolgenden Sonderbestimmungen  für  Fernabsatzverträge  einschließlich  der  Widerrufsbelehrung.
 
§ 2 Datenschutz

 
Die erhobenen persönlichen Daten des Käufers werden zum Zweck der Vertragsabwicklung  und  der Bearbeitung  der Anfragen  des Käufers  benutzt. Eine Verarbeitung  und Nutzung der Daten  für Zwecke der Beratung, der Werbung und der Marktforschung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Käufers.
 

§ 3 Vertragsabschluß

(1)   Beide Seiten sind an verbindliche Angebote für die Dauer von 2 Wochen gebunden.

(2)   Der Käufer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Ansprüche aus Sachmängelhaftung nur mit  schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Dritte übertragen.

 
(3)   An den dem Käufer übergebenen Zeichnungen und Unterlagen hat der Verkäufer oder sein Lieferant ein Urheberrecht
 

§ 4 Pflichten des Verkäufers
 
(1)
Konstruktions- und Formänderungen der verkauften Sache, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind.
 
(2)  
Kurzfristige Lieferüberschreitungen sind unschädlich,  falls nicht die Parteien den Liefertermin ausdrücklich als verbindlich in dem Vertrag bezeichnet haben. Lieferfristen begin-nen mit dem Vertragsabschluss. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, so verlängern sich die Lieferfristen um den gleichen Zeitraum, der zwischen dem Vertragsabschluss  und  der Vertragsänderung  liegt,  sofern  die  Parteien  nichts  anderes  vereinbart
haben.
 
(3)
Der Verkäufer kommt bei der Vereinbarung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist mit seiner Lieferverpflichtung erst dann in Verzug, wenn er vom Käufer gemahnt worden ist. Bei der Überschreitung eines verbindlichen Liefertermins oder einer verbindlichen Lieferfrist kommt der Verkäufer bereits durch Überschreiten des Termins oder der Frist in Verzug.
 
(4)
Höhere Gewalt oder eine beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungz.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschuldenvorübergehend daran hindern, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalbder vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vereinbarten Termine und Fristen einmaligum die Dauer der durch diesen Umstand bedingten Leistungsstörung. Führt eine Leistungsstörung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufervom Vertrag zurücktreten. Einer vorherigen Nachfristsetzung durch den Käufer bedarf esin diesem Fall nicht. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen,wenn er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit benachrichtigt. AndereRücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
 
(5)
Der Käufer kann bei Verzug des Verkäufers den Ersatz eines Verzugschadens verlangen.Bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beschränkt sichder Anspruch auf höchstens 5% des Kaufpreises. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht fürSchäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
 
(6)
Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz stattder Leistung geltend machen, muss er dem Verkäufer eine Nachfrist von mindestens 2Wochen zur Lieferung setzen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Verkäuferdie Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umständevorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachungdes Rücktritts und/oder des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
 
(7)
Soll die Übergabe nicht am gesetzlichen Erfüllungsort erfolgen, so muss dies ausdrücklichzusätzlich vereinbart werden. Wird die Ware an einen anderen Ort als dem vereinbartenErfüllungsort versandt, so gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers. Verpackungskostenwerden nur dann berechnet, wenn das zu befördernde Gut zum sicherenTransport eine Verpackung oder gegebenenfalls eine seemännische Verpackung benötigtoder der Käufer dies wünscht. Kosten der Transportversicherung, der Verladung undÜberführung sowie vereinbarter Nebenleistungen gehen zu Lasten des Käufers.
 

§ 5 Pflichten des Käufers
 

(1)   Der Käufer hat den vereinbarten Kaufpreis  im Zeitpunkt der Übergabe der Kaufsache zu zahlen. Zahlungen haben  spesenfrei zu erfolgen. Die Leistung  ist erst mit der Gutschrift auf  dem Konto  des Verkäufers  erbracht. Die  Entgegennahme  von  Schecks  erfolgt  zahlungshalber. Wechsel werden nur kraft einer besonderen Vereinbarung zahlungshalber unter  Berechnung  aller  Einziehungs-  und  Diskontspesen  entgegengenommen.  Gegen  Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten oder anerkannt ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zu-rückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Vertrag beruht.
 
(2)   Bei Exporten erfolgt die Beauftragung des Spediteurs durch den Käufer.

(3)   Leistet der Käufer auf eine Mahnung des Verkäufers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug. Der Käufer kommt auch dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zahlt, sofern diese Rechtsfolgen ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sind
 

§ 6 Abnahme
 
(1)  
Der Käufer hat das Recht, die verkaufte Sache  innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige  am  vereinbarten  Übernahmeort  zu  prüfen.  Der  Käufer  ist  ver-pflichtet, die mangelfreie Kaufsache innerhalb der vorgenannten Frist zu übernehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Wird die Kaufsache bei einer Probefahrt vor seiner Abnahme von dem Käufer oder seinem Beauftragten gelenkt, so haftet der Käufer für da-bei  an der Kaufsache  entstandene Schäden, wenn diese vorsätzlich oder grob  fahrlässig verursacht worden sind.

(2)     Im Falle der Nichtabnahme  stehen dem Verkäufer die gesetzlichen Rechte  zu. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz  statt der Leistung,  so beträgt dieser 15% des vereinbarten Kaufpreises. Dem Käufer  ist  der Nachweis  gestattet,  dass  dem Verkäufer  kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden  ist. Dem Verkäufer  ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
 

§ 7 Versand
 
(1)  
Die Gefahr für die Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder an den vom Käufer beauftragten Spediteur über. Die Versandkosten trägt der Käufer, falls die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben.
 
(2)   Der Verkäufer  ist  über  offensichtliche Transportschäden  innerhalb  von  2 Wochen  nach Erhalt der Ware zu benachrichtigen. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf die Absendung der  Benachrichtigung  an. Wurde  eine  Transportversicherung  abgeschlossen,  so  ist  die Versicherung unverzüglich über offensichtliche Transportschäden zu benachrichtigen.
 
(3)   Wird vom Käufer Transportweg, Versand oder Verpackungsart nicht ausdrücklich vorge-schrieben,  so  ist der Verkäufer berechtigt, die  erforderlichen Maßnahmen unter Berück-sichtigung der mutmaßlichen Interessen des Käufers zu treffen.
 

§ 8 Sachmängelhaftung
 

(1)   Ist die Ware mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl zunächst Nacherfüllung in der Form der Nachbesserung oder Nachlieferung verlangen. Der Verkäufer wird sich zu-nächst um die Beseitigung des Mangels bemühen und dies dem Käufer anbieten. Der Ver-käufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei  sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückge-griffen werden könnte.

(2)   Die durch Nacherfüllung ersetzten Teile werden Eigentum des Verkäufers.
 
(3)   Ansprüche  des Käufers  auf Grund  von  Sachmängeln  verjähren  bei  neuen  Sachen und  bei  neuen  Schiffen  in  2  Jahren,  bei  gebrauchten  Sachen  und  bei  gebrauchten Schiffen in 1 Jahr, gerechnet jeweils ab Übergabe. Soweit der Verkäufer eine Garantie übernommen  oder  einen Mangel  arglistig  verschwiegen  hat,  gilt  die  Beschränkung  der Verjährung nicht.
 
Die Beschränkung der Verjährung gilt nicht  für Schadensersatzansprüche  aus Sachmän-gelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob  fahrlässigen Pflichtverletzung des Ver-käufers,  eines  gesetzlichen  Vertreters  oder  Erfüllungsgehilfen  des  Verkäufers  beruhen. Die Beschränkung  der Verjährung  gilt  ferner  nicht  für Schäden  aus  der Verletzung  des Lebens,  des Körpers  oder  der Gesundheit,  die  auf  einer  vorsätzlichen  oder  fahrlässigen Pflichtverletzung  des  Verkäufers,  eines  gesetzlichen  Vertreters  oder  Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen
 

§ 9 Eigentumsvorbehalt
 
(1)  
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

(2)   Der Verkäufer kann die verkaufte Sache herausverlangen, wenn er von dem Kaufvertrag zurückgetreten ist.

(3)   Der Käufer  trägt die Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des Verwertungserlöses. Dem Käu-fer  ist der Nachweis gestattet, dass keine Verwertungskosten oder wesentlich niedrigere Verwertungskosten entstanden sind. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass höhe-re Verwertungskosten entstanden sind.
 
(4)   Der Käufer  ist  verpflichtet,  dem Verkäufer  von  Zugriffen Dritter  auf  den  unter  Eigen-tumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand – z.B. von Pfändungen, von der Ausübung des Unternehmerpfandrechts einer Werkstatt – unverzüglich Mitteilung zu machen. Er hat den Gerichtsvollzieher oder sonstige Dritte auf das Eigentumsrecht des Verkäufers hinzuweisen, und dieses unter Übersendung des Pfandprotokolls dem Verkäufer  schriftlich  anzu-zeigen. Er trägt alle Kosten, die zur Aufhebung eines Pfandrechts und zur Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, und hat alle Schäden, die durch den Zugriff an dem Kaufgegenstand entstehen, zu ersetzen, soweit Kosten und Schadens-ersatz nicht von Dritten eingezogen werden können.
 
(5)   Solange der Eigentumsvorbehalt besteht,  ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers  eine Veräußerung,  eine Verpfändung,  eine  Sicherungsübereignung  oder Vermietung  des Kaufgegenstandes  sowie  eine Veränderung  seines  regelmäßigen  Stand-ortes zulässig.

(6)   Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts  in  ordnungsgemäßem  Zustand  zu  halten  und  alle  vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich – abgesehen von Notfällen – vom Verkäufer oder einer von dem Verkäufer benannten Werkstatt ausführen zu lassen.
 

§ 10 Haftung
 
(1)
   Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässig verursachten Schäden beschränkt. Eine Haftung des Verkäufers  besteht  nur  bei  der Verletzung  vertragswesentlicher  Pflichten,  etwa  sol-cher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will  oder  deren  Erfüllung  die  ordnungsgemäße  Durchführung  des  Kaufvertrages  überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer  regelmäßig vertraut und vertrauen  darf. Bei  leicht  fahrlässigen  Pflichtverletzungen  beschränkt  sich  die Haftung  des Verkäufers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelba-ren Durchschnittsschaden. Dies  gilt  auch  bei  leicht  fahrlässigen  Pflichtverletzungen  der gesetzlichen  Vertreter  oder  Erfüllungsgehilfen  des  Verkäufers.  Dasselbe  gilt  auch  für Schäden, die durch einen Sachmangel verursacht wurden.
 
(2)   Die  Haftungsbeschränkungen  und  Haftungsausschlüsse  gelten  nicht  für  Ansprüche,  die auf Grund einer vom Verkäufer übernommenen Garantie oder eines vom Verkäufer     arglistig verschwiegenen Mangels entstanden sind. Sie gelten ferner nicht bei Ansprüchen, die auf  einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Er-füllungsgehilfen  beruhen.  Die  Beschränkungen  oder  Ausschlüsse  gelten  auch  nicht  für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
 
(3)   Die Haftung des Verkäufers wegen Lieferverzuges auf Ersatz des Verspätungsschadens ist mit Ausnahme des Schadensersatzes statt der Leistung abschließend in § 4 Ziff. (5) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.
 
(4)
   Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
 

Sonderbestimmungen für Fernabsatzverträge

§ 11 Fernabsatzvertrag
 

Fernabsatzverträge sind nach § 312b BGB Verträge über die Lieferung von Waren oder über die  Erbringung  von  Dienstleistungen,  einschließlich  Finanzdienstleistungen,  die  zwischen einem Unternehmer  und  einem Verbraucher  unter  ausschließlicher Verwendung  von Fernkommunikations-mitteln,  insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste abgeschlossen werden, es sei denn dass der Vertragsschluss nicht  im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienst-leistungssystem erfolgt.  
 

§ 12 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen
 

Widerrufsbelehrung:

Sie  können  Ihre Vertragerklärung  innerhalb  14 Tagen  ohne Angabe  von Gründen  in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf über-lassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teil-lieferung)  und  auch  nicht  vor Erfüllung  unserer  Informationspflichten  gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
 
Der Widerruf ist zu richten an:   
 
Wassersport H. Bonnke GmbH   
Bremland 21  -  24857 Fahrdorf       
 
Tel.: 04621 / 36 04 05   
Fax:04621 / 93 49 20    
Geschäftsführer: Tom Köhn


Widerrufsfolgen
 
Im Falle  eines wirksamen Widerrufs  sind die beiderseits  empfangenen Leistungen  zu-rückzugewähren  und  ggf.  gezogene Nutzungen  (z. B. Zinsen)  herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand  zurückgewähren,  müssen  Sie  uns  insoweit  ggf.  Wertersatz  leisten.  Bei  der    Überlassung  von  Sachen  gilt  dies  nicht,  wenn  die  Verschlechterung  der  Sache  ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa  im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen  ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles  unterlassen, was  deren Wert  beeinträchtigt. Paketversandfähige  Sachen  sind  auf unsere Kosten und Gefahr  zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei  Ihnen  abgeholt. Verpflichtungen  zur Erstattung  von Zahlungen müssen  innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

 

§ 13 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nach § 312d Abs. 4 Ziff. 1 BGB nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
 

§ 14 Erfüllungsort
 
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist bei Fernabsatzverträgen der Wohnsitz des Käufers.